Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle offenen Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen von Integra-btc, Inhaberin Dr. Elke Brenstein & Partner:innen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Inhalt, Ablauf und Ort gehen aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung hervor. Die Vertragsbedingungen für firmeninterne Veranstaltungen werden gesondert vereinbart.

Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennen die Teilnehmer:innen die allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

Selbstfürsorge/Eigenverantwortlichkeit

Die Leistung der Veranstalter:innen besteht in der Erbringung der vereinbarten Maßnahme, nicht in der Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Teilnehmer:innen.

Die Teilnehmer:innen tragen während der gesamten Maßnahme die volle Verantwortung für ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Aktivitäten. Die Teilnahme an einer Auszeit setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, den Veranstalter:innen mitzuteilen, falls Einschränkungen vorliegen.

Anmeldung

Interessenbekundungen werden über ein Kontaktformular auf der Webseite oder per Email entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Vor einer verbindlichen Anmeldung ist ein Kennenlern-Gespräch erforderlich, welches dazu dient, die Passung der jeweiligen Maßnahme zu besprechen. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Buchungssystem und gilt als verbindlich, wenn eine (An-)Zahlung geleistet wurde. Die Anmeldedaten werden zweckgebunden gespeichert und unterliegen den Bestimmungen der DSGVO.

Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die beschriebene Verpflegung sowie Material und Unterlagen. Unterkunfts- und Reisekosten sind nicht enthalten. 

Vertraulichkeit
Die Veranstalter:innen wahren strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die vor, während und nach einer Maßnahme geteilt werden, und halten die anderen Teilnehmer:innen an, Verschwiegenheit zu bewahren.

Stornierungen
Stornierungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der bestätigte Eingang des Stornierungsschreibens bei den Veranstalter:innen. Bei einer Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr z
u 100% erstattet, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50%, bis zwei Wochen vorher zu 25%. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Umbuchen auf andere Termine oder Übertragungen auf andere geeignete Personen sind nach Absprache möglich. Die Veranstalter:innen sind in Härtefällen bestrebt, Kulanz-Regelungen zu finden.

Nimmt ein:e Teilnehmer:in die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Absage durch die Veranstalter:innen

Sind die Veranstalter:innen wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der Durchführung der vereinbarten Maßnahme verhindert, werden die Teilnehmer:innen unverzüglich informiert. Sofern möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich, wird der angezahlte Betrag erstattet. Die Durchführung einer Gruppenmaßnahme kann verschoben oder abgesagt werden, sollte die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen unterschritten werden. In diesem Fall werden bereits entrichtete Zahlungen in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Stand Februar 2023